Dienstbrillenantrag
Geschrieben von Leo am 24.09.2009
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Jedem halbblinden Zivildienstleistenden steht laut Gesetz eine kostenlose Dienstbrille zu. Nur diese ist im Falle des Falles bei einem betrieblichen Unfall versichert. Die Besonderheit: Innerhalb der ersten drei Monate muss der entsprechende Antrag durch sein und die Brille gekauft sein, ansonsten besteht keine Chance mehr auf ein geschenktes Nasenfahrrad.

